! ! ! Formular: Vereinsbeitritt ! ! !
 
  Auf der Grundlage der Vereinssatzung erlässt der Vorstand und der Vereinsrat des TuS Velmede-Bestwig hiermit folgende  
 

Beitragsordnung des TuS Velmede-Bestwig

 
 
1. Finanzierungsmöglichkeiten durch Mitgliederbeteiligung

(1) Der Jahresbeitrag des Vereins kann nur durch die Jahreshauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit 2/3 Mehrheit festgesetzt werden. Entsprechend ist die Einführung oder Veränderung eines Abteilungsbeitrages nur mit 2/3 Mehrheit der bei der Abteilungsversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder möglich.
(2) Bei einer Mitgliedschaft von Familienmitgliedern ab 3 Personen (Antragsteller und (Ehe-)Partner sowie Kinder) kann ein ermäßigter Beitragssatz festgesetzt werden.
(3) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass für einen besonderen Finanzbedarf, der jedoch im einzelnen begründet werden muss, ein zeitlich befristeter Sonderbeitrag erhoben wird. Für die Einführung des Sonderbeitrages ist eine ¾ Mehrheit notwendig.

 (4)
Bei einem besonderen Finanzbedarf des Vereins kann die Jahreshauptversammlung beschließen, dass eine Umlage, die das 5fache eines Jahresbeitrages nicht überschreiten darf, erhoben wird. Von der Umlage sind alle passiven und minderjährigen Vereinsmitglieder ausgeschlossen.  Für die Erhebung einer Umlage ist eine ¾ Mehrheit notwendig.
(5) Eine Umlage kann nur
     a) bei Bau oder größerem Umbau einer vereinseigenen Immobilie/Anlage
     b) bei drohender Liquidation des Vereins (Insolvenzverfahren)
erhoben werden.
(6) Die Erhebung einer Umlage ist allein auf den Gesamtverein beschränkt. Abteilungen sind nicht zur Erhebung einer Umlage befugt.
(7) Die Jahreshauptversammlung kann beschließen, dass die Mitglieder Arbeitsleistungen zur Erstellung sowie Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen, die der Verein nutzt, erbringen müssen. Die Arbeitsleistung kann als finanzieller Gegenwert erbracht werden.
   
2. Festsetzung der Beitragshöhe

Die Beitragshöhe des TuS Velmede-Bestwig ist in verschiedene Stufen eingeteilt. Der Beitrag beträgt zur Zeit:
 

Personenkreis

Jahresbeitrag €

Monatsbeitrag €

Kinder bis 14 Jahre

27,00

2,25

Jugendliche bis 18 Jahre

27,00

2,25

Schüler, Studenten, Wehr-/Zivildienstleistende

27,00

2,25

Erwachsene

46,00

3,83

Familienbeitrag (ab 3 Personen)

58,00

4,83

Aktive Rentner

27,00

2,25

Passive Mitglieder

9,20

0,77

Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, Übungsleiter, Betreuer

9,20

0,77

Passive Rentner

0,00

0,00

(1)
Neben den Vereinsbeiträgen kann der Vereinsrat auf Vorschlag der die Kurse durchführenden Abteilung die Erhebung von Kursbeiträgen beschließen.
(2)
Kursbeiträge sollten sich an den Kosten des Kurses orientieren und die Höhe von 35,- € je Teilnehmer nicht übersteigen.
(3) Eine niedrigerer Kursbeitrag für Vereinsmitglieder ist möglich.
   
3. Fälligkeit des Beitrages (siehe auch Pkt. 6  der Vereinsordnung über das Finanz- und Kassenwesen)

(1) Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich in einer Summe zum 1. Januar im Voraus fällig. Er wird jedoch jährlich in 2 Raten zum 1. Januar und zum 1. Juli fällig.
(2) Der Beitrag ist grundsätzlich unbar durch Lastschriftseinzug zu entrichten.
(3) Bei Eintritt des Vereins im 2. Halbjahr ist lediglich der halbe Vereinsbeitrag fällig.
(4) Ein Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann befristet von der Beitragszahlung befreit werden. Die Entscheidung trifft auf Antrag des Mitgliedes der Vereinsrat.
   
4. Nichtzahlung

(1) Die Nichtzahlung des Vereinsbeitrages führt automatisch zur Beendigung der Mitglied-schaft.
(2) Vor endgültiger Beendigung ist das Mitglied zur Zahlung des Beitrages einmalig schrift-lich aufzufordern.
(3)

Eine weitere Nichtzahlung zieht grundsätzlich die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich. Vor der Einleitung sollte jedoch geprüft werden, ob
     a) das Mitglied bereits seit längerem nicht mehr das Sportangebot des Vereins wahrnimmt
     b) Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung führen.
     c) Der Aufwand der Vollstreckungsmaßnahme im Verhältnis zum eingeforderten betrag         angebracht ist.

   
5. Inkrafttreten

Diese Verordnung trifft mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.

Bestwig, den

 

1. Vorsitzende

2. Vorsitzender

2. Vorsitzender

1. Geschäftsführer

2. Geschäftsführer

 

Abteilungsleiter
Badminton

Abteilungsleiter
Fußball

Abteilungsleiter
Leichtathletik

Abteilungsleiter
Rhönrad

Abteilungsleiter
Schwimmen

 

Abteilungsleiter
Taekwondo

Abteilungsleiter
Turnen       

 

 

 

 
 

 

 
  Drucken Beitragsordnung (pdf)  
     
     
     
 

Merkblatt zum Vereinsbeitritt

 
 
Vereinsbeitritt

Sie treten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung (siehe Anlage) und mit der Zahlung des Vereinsbeitrages in den TuS Velmede-Bestwig ein. Die Beiträge werden HALBJÄHRLICH erhoben.

Erfolgt der Vereinsbeitritt in der 2. Jahreshälfte, so ist nur der halbe Jahresbeitrag zu zahlen

 

Auszug aus der Vereinssatzung:
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag unter Beifügung einer Einzugsermächtigung für die anfallenden Vereinsbeiträge erworben.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Versicherungsschutz

Der Verein hat NUR seine Mitglieder gegen Sportunfälle versichert. Daneben sind auch andere Unfälle versichert. Dieser Versicherungsbeitrag ist im Vereinsbeitrag enthalten.

Haftung des Vereins Der TUS Velmede-Bestwig haftet allein für Schadensereignisse, die WÄHREND der Trainingsstunden bzw. anderen Sportveranstaltungen, an denen seine Mitglieder teilnehmen, eintreten. Für Minderjährige sind unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter NUR während der öffentlich bekanntgemachten Trainingszeiten und Übungsstunden verantwortlich.  Die Haftung beginnt mit Betreten der Sporthalle bzw. erst bei Anwesenheit des Übungsleiters und endet mit Verlassen der Sporthalle bzw. des Sportgeländes. Sie sollten sich gerade bei kleineren Kindern vor Beginn der Übungsstunde vergewissern, daß der Übungsleiter auch anwesend ist.
Beitragshöhe

Personenkreis

 monatlich EUR

 Jährlich EUR

passive Rentner

0,00

0,00

passive Mitglieder

0,77

9,20

Ehrenamtliche

0,77

9,20

Erwachsene (Koronar)

1,53

18,40

Kinder, Jugendliche bis 18 J.

2,25

27,00

Schüler, Studenten, Wehrdienst

2,25

27,00

aktive Rentner

2,25

27,00

Erwachsene

3,83

46,00

Familienbeitrag
(ab 3 Personen)

4,83

58,00

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch SCHRIFTLICHE Kündigung nach Ablauf einer Frist von drei Monaten zum Ende des KALENDERJAHRES.
Da wir Jahresbeiträge erheben, endet die  Beitragspflicht grundsätzlich am Ende eines Kalenderjahres (Beitragsjahr).
Sollte die Kündigung bis zum 1. Oktober nicht erfolgt sein,  so ist der Jahresbeitrag des folgenden Jahres in VOLLER Höhe zu zahlen.

ACHTUNG: Der Abteilungsbeitrag ist  ebenfalls gesondert zu kündigen.
Änderungen Bitte teilen Sie uns alle Änderungen (Anschrift, Kontonummer, Abteilungs-wechsel) mit. Sie ersparen uns damit viel unnütze Arbeit.
Ansprechperson

Bei Fragen zum Vereinsbeitrag hilft Ihnen weiter:
Alexander Böer, Amselweg 6, 59909 Bestwig
Tel. 02904 / 711 372
E-Mail: alexander.boeer@tus-velmede-bestwig.de

 
     
  Vereinsvorstand TuS Velmede-Bestwig  
 
Stand: 01. Januar 2011
 
     
  Drucken Merkblatt Vereinsbeitritt (pdf)  
     
     
     
 

Beitragswesen

 
 

1. Höhe der Beiträge

 
 

Personenkreis

Jahresbeitrag €

Monatsbeitrag €

Kinder bis 14 Jahre

27,00

2,25

Jugendliche bis 18 Jahre

27,00

2,25

Schüler, Studenten, Wehr-/Zivildienstleistende

27,00

2,25

Erwachsene

46,00

3,83

Familienbeitrag

58,00

4,83

Aktive Rentner

27,00

2,25

Passive Mitglieder

9,20

0,77

Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, Übungsleiter, Betreuer

9,20

0,77

Passive Rentner

0,00

0,00

 
     
 

2. Abteilungsbeiträge

 
 
Badminton:
bis 14 Jahre 9,20 €
ab 18 Jahre 15,34 €
Senioren aktiv 24,54 €
Senioren passiv 18,41 €
Familie 30,68 €
 
     
 
Rhönrad:
bis 14 Jahre 20,00 €
ab 18 Jahre 20,00 €
Familie 20,00 €
 
     
 
Taekwondo:
enm. Beitrag 20,00 €
+ bis 17 Jahre 20,00 €
+ ab 18 Jahre 20,00 €
 
     
 
Schwimmen:
Wettkampfschwimmer 20,00 €
 
     
 

3. Abteilungsbeiträge

 
 
1. Halbjahr 1. Januar
1. Halbjahr 1. Juli
   
Drucken Beitragswesen (pdf)